Unser Wahlrecht ist völlig antiquiert und nicht in der Lage, den Willen der in Deutschland lebenden Menschen wiederzugeben. In Deutschland sind Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft konsequent vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Nach Art. 20 Grundgesetz „ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Dieser Grundsatz gilt über Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG auch für die Länder und Kommunen. Das Grundgesetz schließt damit die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus (vgl. BVerfGE 83, 37, 59 ff.).“ – bmi.bund.de.
Es gibt viele Ansätze, hier eine echte Bürger:innen-Beteiligung am Regierungsfindungsprozess zu schaffen. Selbst wenn das Grundgesetz hier keinen Raum sieht, bestünde die Möglichkeit, das Grundgesetz entsprechend zu ändern.
Der Tagesspiegel stellte hierzu vor der Bundestagswahl 2021 fest: „Bundesweit sind 9,5 Millionen Menschen über 20 Jahren mit ausländischem Pass oder als Staatenlose registriert. Ihnen wird stärker als Menschen mit deutschem Pass auf die Finger geschaut (…). Aber ihnen ist verwehrt, sich zur entscheidenden politischen Frage zu äußern: wer sie regiert.“
Der Verfassungsrechtler Hans Meyer argumentierte bereits vor 20 Jahren: Warum gehören zum „Volk“, von dem die „Staatsgewalt“ ausgeht, nicht auch „Ausländer, die in unserem Lande ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben“?
Wahlrecht für Ausländer:innen?
Ausländer:innen-Wahlrecht in Chile
Wer länger als fünf Jahre im Land lebt, ist wahlberechtigt – Artikel 14 der chilenischen Verfassung. Das Wahlrecht umfasst auch die Wahl der Staatspräsident:innen.
„In Chile sind aber auch zu Haftstrafen von >3 Jahren verurteilte Bürger:innen vom Wahlrecht ausgeschlossen“ ergänzte der freie Journalist Viktor Coco meinen Gedanken bezüglich des Ausländer:innen-Wahlrechts in Chile auf Twitter.
Ausländer:innen-Wahlrecht in Argentinien
In der Provinz Buenos Aires in Argentinien sind Ausländer:innen sogar zur Teilnahme an den Kommunal-, Bezirks- und Regionalwahlen verpflichtet (Provinzgesetz Nr. 14 086).
Wahlrecht schürt gesellschaftliche Konflikte
Die Bevölkerung Deutschlands setzt sich zu einem großen Teil aus Menschen zusammen, die keine Deutsche, ja nicht einmal eine anderweitige EU-Staatsbürgerschaft vorweisen können. Meines Erachtens sorgt das für mehrdimensionale Probleme. Eines der einschneidendsten: Rassismus.
Manifestation von Rassismus
Menschen vorweg aufgrund ihrer Herkunft auszuschließen ist uns im Alltag verboten – zurecht natürlich. Der überwiegende Teil der Gesellschaft fühlt sich nicht bedroht durch die Tatsache, dass Deutschland fast 10 Millionen Menschen ohne Deutsche Staatsbürgerschaft eine Heimat bietet. Im Gegenteil: Es herrscht ein reger Austausch – aber rechtlich doch noch bis zu einem gewissen Punkt. Dass viele Ausländer:innen nach dem Motto: ‚Friss oder Stirb‘ ihren Alltag bewältigen, Steuern zahlen und Sozialabgaben leisten müssen, sorgt für eine unsichtbare Mauer, die klar zwischen mündigen und unmündigen Bürger:innen unterscheidet. Dadurch wird unterstellt, ebendiese Menschen ohne Deutsche Staatsbürgerschaft wären nicht dazu in der Lage, im Sinne dieses Landes ein Kreuzchen zu setzen. In jedem anderen Kontext würde man – nicht zu Unrecht – von rassistischen Tendenzen sprechen.
Befeuerung von Nationalismus
Ein Wahlrecht, dass Menschen, die seit Jahren Teil der Gesellschaft sind, vorweg ausschließt, dient vor allem dazu, die letzten Überbleibsel spätkolonialer Selbstherrlichkeit aufrechtzuerhalten und sich als anderen überlegen darzustellen und diese Tatsache nachhaltig zu sichern. Argumentationen zur Aufrechterhaltung dieses ungerechten Zustandes sind oft deckungsgleich mit denen, die sich z.B. für Leitkultur aussprechen. Dieses Denken ersetzte im Übrigen mit der Zeit die Vorstellung einer Herrenrasse – seit Rassismus nicht mehr en vogue ist. Die Grund-Message hat sich nicht geändert. Anstatt ‚Rassen‘ (die es ohnehin nicht gibt) werden heutzutage kurzerhand – teils willkürlich definierte – Kulturkreise ausgegrenzt.
Mit der weiterhin strikten Trennung zwischen Wahlberechtigten und denen, die eben nicht berechtigt sind, zementiert Deutschland die politische Grundrichtung nachhaltig. Dass zur Beseitigung dieses rückständigen, untragbaren Zustandes eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich scheint, sorgt dafür, dass reaktionäre und konservative Vertreter:innen mit Leichtigkeit die Manifestation der zu beseitigen Strukturen sicherstellen können.
Wahlrecht für alle in Deutschland lebenden Menschen
Das Wahlrecht muss endlich der Lebensrealität angepasst werden und in die Gegenwart geholt werden.