3G am Arbeitsplatz: Nehmt eure Bosse in die Pflicht!

Die Coronalage ist dramatisch. Die politischen Akteure scheuen sich davor, zu bewährten, geeigneten Maßnahmen zu greifen. Was die Dividenden-Empfänger:innen freut, müssen viele Menschen erneut ausbaden. Die Pflicht zu 3G am Arbeitsplatz kommt m. E. viel zu spät – aber immerhin ist sie da. Im Folgenden möchte ich euch hier ein paar Grundsätzlichkeiten zu 3G am Arbeitsplatz zur Hand geben.

Berücksichtigt bitte, dass das hier weder Anspruch auf Vollständigkeit hat, noch eine Rechtsberatung darstellt. Im Wesentlichen stammen die Inhalte aus dem Infektionsschutzgesetz und meinen persönlichen Ansicht zur Gesamtsituation. Solltet ihr einen inhaltlichen Fehler finden, bitte gebt mir sofort Bescheid, damit ich das korrigieren kann.

3G am Arbeitsplatz – was heißt das?

Einfach gesagt: Ihr müsst geimpft, getestet oder genesen sein, um auf der Arbeit erscheinen zu dürfen. Dabei haben sich Arbeitgeber an gewisse Regeln zu halten. Erste Rückfragen bei Menschen aus meinem Umfeld haben leider ergeben, dass sich einige Arbeitgeber gerne Schlupflöcher oder die Tatsache fehlender Kontrollen zu Eigen machen.

Grundsätzlich gilt: Wer weder geimpft noch von Corona genesen ist, muss sich täglich (bzw. zum Beginn des Arbeitstags hin) auf eine Infektion dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Diese Tests bzw. die Kontrolle des Testungsnachweises ist vom Arbeitgeber regelmäßig zu dokumentieren. Dabei reichen stichprobenartige Überprüfungen keinesfalls aus! Dagegen genügt die einmalige Prüfung des Status geimpft oder genesen. Hier ist der Impfnachweis bzw. der Genesenen-Nachweis als Kontrollmedium verbindlich.

„Ich gehe einfach davon aus, alle sind geimpft oder getestet“ ist keine Kontrolle!

Kein Auskunftsanspruch des Arbeitgebers zum Impfstatus

Wenn ihr nicht mitteilen möchtet, ob ihr geimpft oder genesen seid, könnt ihr das durch umgehen, dass ihr das letzte verbleibende „G“ einsetzt: getestet. Ein aktueller Test ist indes die einzige Möglichkeit, dem Arbeitgeber nicht über diverse Nachweise mitzuteilen, ob geimpft oder genesen seid. Der Test muss tagesaktuell sein und es darf kein Test sein, den ihr zuhause gemacht habt. Selbstredend muss es sich um einen zertifizierten Schnelltest handeln.

Tests: Muss der Arbeitgeber Corona-Tests bezahlen?

Der Arbeitgeber ist nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, euch zwei Corona-Tests pro Woche zu ermöglichen. Um die Tests für die übrigen Tage, müsst ihr euch selbst kümmern – und diese auch selbst zahlen. Damit zahlt der Arbeitgeber 2/5 und du 3/5 dafür, dass ihr zur Arbeit dürft.

Impfung: Dürfen Arbeitgeber meine Impfdaten überhaupt speichern?

Zurzeit – hinsichtlich SARS-CoV-2 – ja, „soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten“ (IfSG, § 23a), wenn dies erforderlich ist, um festzustellen, ob jemand in einem bestimmten Beruf beschäftigt werden darf oder welche Arbeiten der Person übertragen werden können. Genauer heißt es im Infektionsschutzgestzt dazu: „um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.“

Der Gesetzgeber hat hier allerdings auch festgestellt, dass das kein Dauerzustand ist. So gilt das Recht zur Speicherung und Verarbeitung von Imfp- und Serostatus nicht für Krankheiten, die „nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr übertragen werden können“. Die Datenschutzgesetze- und Verordnungen finden daneben weiterhin wie gewohnt Anwendung.

Zählt der Corona-Test zur Arbeitszeit?

Hierzu gibt es verschiedene Meinungen. Aus gewerkschaftlicher Sicht, ist der Corona-Test als eine Art Arbeitsschutzmaßnahme anzusehen, wie etwa auch das Anlegen von Sicherheitsbekleidung. Andererseits sehen Arbeitsrechtler in der Formulierung des Gesetzes, dass der Test vor Antritt der Arbeit zu erfolgen hat bzw. dass ihr eben hinsichtlich des Testnachweises in der Bringschuld seid. Somit wäre der Corona-Test ähnlich der Tatsache, dass ihr euer Auto tanken müsst, um bis zur Arbeit zu kommen, euer höchst privates Vergnügen. mdr.de hat das kürzlich thematisiert.

3G: Folgen für Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber hält sich nicht an die Spielregeln, verweigert die Kontrollen und gefährdet damit eure wie auch die Gesundheit von Kolleg:innen und evtl. Kund:innen? – Den Regelungen liegt das Infektionsschutzgesetz zugrunde. Demnach können Verstöße mit bis zu 25.000 € zubuche schlagen – IfSG, § 73 (2).

Weißt euren Arbeitgeber also gerne darauf hin, dass auch er Verpflichtungen euch gegenüber hat. Natürlich ist es schwierig, seinen Arbeitgeber zu maßregeln. Wobei es das nicht sein sollte, denn neben seinen Verpflichtungen gibt es eure Rechte. Wendet euch bei akuten Fragen z. B. an die für euren Bereich zuständige Gewerkschaft. Im Schlimmsten Fall hilft auch gewiss auch ein Rechtsanwalt weiter.

Gewerkschaften müssen Präsenz zeigen

Die einen mögen es unbehaglich finden, der Firma den Impf- oder Genesen-Status durchzugeben, den anderen geht die Testerei gehörig auf die Nerven? Das ist vollkommen nachvollziehbar. Auch ich bin kein Freund davon, der Firma zu erzählen, wann ich welche Spritze bekommen habe. Gleichwohl bin ich aber auch kein Freund davon, dass die Gesellschaft einer größtenteils unkontrollierten Durchseuchung ausgesetzt ist. Daher trage ich die Maßnahmen mit und fordere darüber hinaus die Gewerkschaften dazu auf, ihren Betrieben klarzumachen, dass die Regelungen eben nicht einen Gefallen an die Bundesregierung darstellen, sondern als Sicherheit im Betrieb und damit auch für die Beschäftigten dienen. Letztlich also auch für die Überlebensfähigkeit der Unternehmen selbst.

Einige Verantwortliche in – vornehmlich kleineren – lokalen Betrieben z. B. nehmen die Pandemie nach wie vor auf die leichte Schulter, fühlen sich gegängelt und leben dies ihren Beschäftigten vor. Da werden Impfung oder Testung auch einmal im Duktus mittlerweile mitte-tauglicher Verschwörungen abgetan und sich darauf verlassen, dass das alles schon niemand kontrollieren wird. Hier müssen die Gewerkschaften klare und vor allem vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen für die Beschäftigten sein – und ihnen den Rücken stärken und bei entsprechenden Betrieben Druck machen.

Wenn niemand sonst die Maßnahmen in den Betrieben kontrolliert, dann ist es an uns allen, durchzusetzen, dass Arbeitgeber uns während der Arbeitszeit verlässlich vor einer Infektion mit diesem Virus schützen.

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